Nächster Schritt im Schutzschirmverfahren bei Condor eingeleitet / Weg jetzt frei für Erarbeitung eines Restrukturierungsplans für eine Zukunft ohne Thomas Cook

Aus markenrechtlichen Gründen sind die Condor-Flugzeuge künftig wieder mit dem Condor-Logo im Leitwerk unterwegs.

Frankfurt am Main, 2. Dezember 2019 – Das Amtsgericht Frankfurt hat heute das Schutzschirmhauptverfahren der Condor Flugdienst GmbH eröffnet. Hierbei handelt es sich um einen formal vorgeschriebenen Schritt, der dem Unternehmen ermöglicht, einen Restrukturierungsplan für eine Zukunft des Unternehmens ohne Thomas Cook zu verabschieden. Das Schutzschirmverfahren wurde erst 2012 eingeführt und ist eine Besonderheit des deutschen Rechts. Zum Sachwalter des Verfahrens wurde Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt. Ein Schutzschirmverfahren wird seitens des Gerichts nur dann eröffnet, wenn eine positive Zukunftsprognose für den Fortbestand des Unternehmens besteht.

"Condor ist erst durch die Insolvenz des Mutterkonzerns Thomas Cook in diese Lage geraten und schreibt auch jetzt noch schwarze Zahlen. Condor ist damit das Musterbeispiel eines Unternehmens, das für ein solches Schutzschirmverfahren mit anschließendem Hauptverfahren geeignet ist“, so Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Sachwalter der Condor Flugdienst GmbH. „Condor hat deshalb sehr gute Aussichten für die Zukunft.“

Der Flugbetrieb der Condor wird mit der gewohnten Qualität und ohne jegliche Einschränkungen weitergeführt. Condor hat seit der Insolvenz der Thomas Cook Group plc keinen einzigen Flug gestrichen und alle Flüge mit einer überdurchschnittlichen Pünktlichkeit durchgeführt. Auch die weiteren Flüge im Winter starten wie geplant und die Tickets für Flüge in der Sommersaison sind ebenfalls sicher.