BAZL befristet Betriebsbewilligung von Skywork Airlines AG auf Ende Oktober
Bern, 16.10.2017 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat der Berner Fluggesellschaft SkyWork Airlines AG aus wirtschaftlichen Gründen die Betriebsbewilligung bis Ende Oktober 2017 befristet. Die Fluggesellschaft kann zum aktuellen Zeitpunkt die Finanzierung des Winterflugplans 2017/18 nicht mehr gewährleisten. Sollte in der Zwischenzeit eine neue Finanzierungsgrundlage gefunden werden, kann der Flugbetrieb aber weitergeführt werden.
Flugbetriebe müssen gegenüber dem BAZL den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen genügend finanziert ist, um die sichere Abwicklung des Flugbetriebs gewährleisten zu können. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL überprüft daher periodisch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Luftfahrtunternehmen. Ist diese nicht mehr sichergestellt, muss das BAZL die Betriebsbewilligung entziehen oder befristen.
Das BAZL hat seit geraumer Zeit die Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Skywork Airlines verstärkt und wurde von der Gesellschaft jederzeit transparent über die Geschäftslage informiert. Trotz intensiver Bemühungen konnte Skywork aber bis zum aktuellen Zeitpunkt keinen gesicherten Finanzierungsnachweis für den kommenden Winterflugplan 2017/18 vorlegen. Das BAZL hat daher die Betriebsbewilligung auf Ende Oktober befristet. Kann Skywork Airlines AG während dieser Frist den notwendigen Finanzierungsnachweis erbringen, kann der Flugbetrieb weitergeführt werden.